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und Kulturorganisationen, die im Hinblick auf Gesetze wie den Digital Millennium Copyright Act [40] oder den DeCSS-Fall [41] zur direkten Aktion schreiten, darunter Paul Garrins Projekt »Name.Space«; aber ich möchte mich auf zwei spezifische Aspekte der öffentlichen Sphäre im Bezug auf Kode und Rechtsysteme beschränken.

Die legale Wanze

Anlässlich der 2002 stattfindenden Ausstellung »Open_Source_Art_Hack« im New Museum, die von mir selbst und von Jenny Marketou kuratiert wurde, schlug Knowbotic Research das Werk »Minds of Concern: Breaking News« vor. Daher entwickelten sie eine Jukebox-Schnittstelle, die nach dem Zufallsprinzip die Internetadresse einer NRO oder Kulturorganisation auswählte. Anschließend führten sie einen Port Scan [42] durch, was ihrem Rechtsberater zufolge selbst unter den Einschränkungen des vor kurzem verabschiedeten Heimatschutzgesetzes (Patriotic Act) legal war, so lange man nicht den Versuch unternahm, durch eine aufgedeckte Sicherheitslücke in den Server »einzudringen«. »Minds of Concern« gab die

 

gescannten Sites nicht öffentlich bekannt und betrachtete das Ganze als eine Art öffentliche Dienstleistung, die darin bestand, unterfinanzierte Organisationen auf mögliche Schwachstellen hinzuweisen. Es stellte sich aber heraus, dass es im Vertrag des Internetdienstanbieters mit dem New Museum eine Klausel gibt, die das Port Scanning grundsätzlich untersagt. Weder dem Museum noch den Kuratoren gelang es, die notwendige Unterstützung zu erhalten, um gegen den Internetdienstanbieter vorzugehen oder eine Alternative zu finden, so dass das Projekt abgebrochen wurde. Knowbotic fügte dann auf den Wänden der Installation in großen Vinylbuchstaben hinzu: »_Legal Bug_Artistic_Self_Censorship_« und verdeutlichten damit, die eigentlichen, und unmittelbaren, Folgen solcher »gutartigen« legalen Wanzen. Die »New York Times« kommentierte den Vorgang folgendermaßen: »Die Auseinandersetzung lenkt die Aufmerksamkeit genau auf einen jener Punkte, um die es dieser Arbeit geht. Weil die Grenzen zwischen der öffentlichen und privaten Kontrolle des Internet nicht eindeutig sind, kann es sein, dass das, was die Künstler machen wollen, völlig legal ist, was

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